Wie kündige ich einen Anbieter – Den Vertrag kündigen – Wie es richtig geht!
Man schließt im Leben viele Verträge, aber nicht jeder soll das ganze Leben lang gültig sein. Es lohnt sich immer wieder zu überlegen, ob der aktuelle Vertrag noch passt. Gibt es bessere Angebote, oder braucht man die Dienste des Anbieters nicht mehr? Egal, um welchen Themenbereich es sich handelt: Mit einer ordentlichen Kündigung kommt man weg vom Fitnesscenter, vom ungeliebten Handyvertrag und vielen anderen Verträgen. Unser Service sorgt dafür, dass Deine Vertragskündigung reibungslos abläuft!
Wichtig: Immer die Kündigungsfrist beachten!
So gut wie jeder Vertrag hat eine feste Laufzeit, und oftmals verlängert sich diese automatisch. Dieser automatischen Verlängerung kann man nur mit der Hilfe einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung begegnen. Wie die Frist in Deinem persönlichen Vertrag aussieht, und welche Zeiträume Du beachten musst, erkennst Du aus den Vertragsunterlagen. Hast Du diese nicht mehr zur Hand, dann solltest Du sie umgehend vom Anbieter anfordern. Als kleine Hilfestellung gilt immer der Zeitraum des Vertragsabschlusses. Wenige Wochen vor diesem Datum verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch. Aber ein grobes Datum reicht nicht! Du brauchst die exakte Kündigungsfrist, um rechtzeitig reagieren zu können. Solltest Du die Kündigungsfrist verpasst haben, dann hast Du Pech gehabt. In diesem Fall musst Du die nächstmögliche Kündigungsfrist abwarten, um den Vertrag ordentlich kündigen zu können.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung – Was ist der Unterschied?
Ein ordentliches Kündigungsschreiben erfolgt immer fristgerecht. Dieses Schreiben ist verbindlich, muss vom Anbieter bearbeitet und vollzogen werden. Gegen eine ordentliche Kündigung gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit seitens des Anbieters, und sie ist so schnell wie möglich umzusetzen. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Mitgliedschaft aus außerordentlichen Gründen beendet werden soll. Hier zieht der Gesetzgeber sehr enge Grenzen, und es gibt nur wenige Begründungen für eine außerordentliche Auflösung des Vertrages. Gründe können unter anderem sein:
– durch einen Umzug kann der Kunde nicht mehr auf die Dienstleistungen zugreifen
– Tod des Kunden (in diesem Falle kündigen die Erben)
– schwierige Zahlungsmoral des Kunden (in diesem Fall hat der Anbieter ein Sonderkündigungsrecht)
– Wegfall der Leistung (zum Beispiel durch Insolvenz des Unternehmens)
Nur in diesen Fällen ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich. Man kann in diesem Fall, formal und juristisch korrekt, auch nicht kündigen. Vielmehr handelt es sich um eine vorzeitige, und in beidseitigem Einverständnis stattfindende Auflösung eines Vertrages oder eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft. Wichtig ist, dass beide Seiten mit der Begründung einverstanden sind. Sollte es Hindernisse geben, kann beispielsweise der Anbieter auch an dem neuen Wohnort dasselbe Angebot erbringen, dann ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht möglich.
Wie sieht ein korrektes Kündigungsschreiben aus?
Das Schreiben kann grundsätzlich formlos, und sogar elektronisch verfasst werden. Eine Kündigung via SMS, oder via Gespräch ist ungültig. Meistens legen die Anbieter im Vertrag fest, wie der Kündigungsweg auszusehen hat. Das ist dann verbindlich, sofern es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es ist hilfreich, wenn in das Schreiben die Kundennummer, oder die Vertragsnummer aufgenommen werden. Auch Kundendaten, wie der Nachname, der Vorname und die Adresse sollten drinstehen. So kann der Anbieter die Datensätze abgleichen und den korrekten Vertrag heraussuchen. Ansonsten gibt es aber keine Formvorschriften und es gibt für einen Anbieter keinen Grund, eine Kündigung aufgrund mangelnder Form zu verweigern.
Wie können wir Dich unterstützen?
Du willst kündigen, und dabei so wenig Aufwand wie möglich haben? Dann ist unser Service genau richtig für Dich! Du gibst einfach die Vertragsdaten ein, druckst das Kündigungsschreiben aus und parallel geht dieses gleich an den Anbieter. Sofern Du innerhalb der Kündigungsfrist handelst, kannst Du über den Erfolg auf jeden Fall sicher sein. Probiere es doch einfach einmal aus und spare Dir Zeit, Mühe und Aufwand!