Lass uns deinen Krankenversicherung Vertrag kündigen
Krankenversicherung kündigen – so funktioniert es
Die Krankenversicherung – jeder hat sie, jeder braucht sie. Schließlich möchtest auch du bei einem Unfall oder (ernsten) Erkrankung auf Behandlung zurückgreifen können. Doch möglicherweise bist du mit deiner aktuellen Krankenversicherung unzufrieden. Das kommt immer wieder vor. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Selbstverständlich hast du das Recht auf eine Versicherung, bei der du dich wohlfühlst. Denn das Krankenkassenwahlrecht wurde 1996 eingeführt. Damit der Wechsel auch schnell und problemlos von statten geht, erhältst du im Folgenden Infos zu diesem Thema.
Welche Arten von Krankenversicherungen gibt es?
Hierbei wird zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterschieden.
Bei der GKV handelt es sich um folgende Arten:
Betriebskrankenkassen (BKK)
Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
Innungskrankenkassen (IKK)
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS – gilt als Krankenversicherungsträger)
Die Ersatzkassen (EK)
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Infos zur PKV:
In Deutschland hast du die Wahl, diese anstelle der GKV abzuschließen, oder als Ergänzung der GKV. Entscheidest du dich für die PKV, musst du anders als bei der GKV einen privatrechtlichen Vertrag eingehen.
Beispiele für die PKV:
In Deutschland sind 10 private Krankenversicherer hoch im Kurs.
Hier die drei beliebtesten:
der Debeka Krankenversicherungsverein – mit der höchsten Anzahl vollversicherter Personen, Stand 2018)
Die Axa Krankenversicherung (795.005 vollversicherte Personen, Stand 2018)
Die Deutsche Krankenversicherung (757.692 vollversicherte Personen, Stand 2018)
Zudem hast du die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen.
Dazu zählen:
Zahnzusatz
Ambulant
Wahlleistungen im Krankenhaus
Das Krankenhaustagegeld
Das Krankentagegeld
Der ungeförderte Pflegezusatz
Der Geförderte Pflegezusatz
Die Zahnzusatz- sowie die ambulante Krankenversicherung werden hauptsächlich von gesetzlich Versicherten abgeschlossen. Bei den anderen Arten finden sich sowohl privat- als auch gesetzlich Versicherte gleichermaßen.
Krankenversicherung kündigen – so gehts
Wie wechsle ich von der GKV in die PKV?
Bist du Arbeitnehmer besteht diese Möglichkeit nur, wenn dein jährliches Einkommen aus deiner Tätigkeit die Grenze der Versicherungspflicht übersteigt. Diese wird jährlich neu festgelegt und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung (Brutto-Jahreseinkommen).
Ist das gegeben, musst du zuerst deine gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Die Frist beläuft sich meist auf zwei Monate zum Ablauf des übernächsten Monats. Zur Sicherheit solltest du die Kündigung stets schriftlich einreichen. Dies ist sowohl per Mail als auch Brief möglich. Überlege bereits vorab, in welche PKV du wechseln möchtest. Dazu kannst du die einzelnen Unternehmen googlen und Anfragen stellen. Gebe hierfür deine Daten ein und teile mit, ab wann deine gesetzliche Krankenversicherung ausläuft. Denn um durchgängig versichert zu sein, müssen die Kündigung der GKV und der Eintritt in die PKV ineinander übergehen. Die Mitarbeiter werden sich zügig bei dir melden und mit dir die weiteren Schritte klären.
Wie wechsle ich von der PKV in die GKV?
In diesem Fall hast du meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Sehe in deinen Versicherungsunterlagen nach um zu erfahren, wann dein Versicherungsjahr genau endet.
Zwei Ausnahmen gibt es bei der Kündigungsfrist zu beachten:
1. Beitrags- bzw. Leistungsanpassung
2. Du hast die Einkommensgrenze unterschritten
1.: Ändert deine PKV ihre Beiträge oder Leistungen, erhältst du ein Sonderkündigungsrecht.
2.: Um Mitglied der PKV zu sein, ist eine gewisse Einkommenshöhe ein Muss. Kannst du diese nicht mehr gewährleisten, bist du dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Dies ist unabhängig von der Vertragslaufzeit der privaten Krankenversicherung.
Für den allgemeinen Wechsel hast du das Recht, dir einen anderen Tarif beim selben Anbieter zu suchen.
Möchtest du definitiv von der PKV in die GKV wechseln, hast du hierzu gewisse Bedingungen zu erfüllen. So musst du sozialversicherungspflichtig angestellt sein und ein Jahresbrutto-Einkommen unterhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze erzielen. Bist du über 55 Jahre alt, kannst du dich meist ausschließlich über die Familienversicherung deines Ehepartners bei der GKV versichern. Dein monatliches Einkommen muss dazu zwischen 435 und 450 Euro bei einem Minijob liegen.
Erfüllst du diese Bedingungen? Dann wähle eine gesetzliche Krankenversicherung aus und schildere dein Anliegen. Diese benötigt noch Daten von dir und wird dich dann über die weiteren Schritte aufklären. Vor dem Wechsel in die GKV ist die PKV zu kündigen. Achte auch hier darauf, dass Versicherungsende der PKV und Versicherungsbeginn der PKV nahtlos ineinander übergehen.