Handyvertrag kündigen

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Handyvertrag GmbH
Mustermannstr. 71
41468 Musterstadt

07.12.2024

Beispielfirma: Vertragskündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Weiter bitte ich um die Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bezüglich der ausgesprochenen Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.

Eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme zum Zwecke der Kundenrückgewinnung für die Unterbreitung neuer Angebote wird Ihnen hiermit untersagt.

Max Mustermann

Kündigung des Handyvertrags – wie mache ich es richtig?

Den Handyvertrag kündigen, der Wunsch kann viele Ursachen haben. Schlechter Empfang, zu hohe Preise, zu wenig Datenvolumen oder möglicherweise eine Änderung des Vertrags seitens des Netzbetreibers. Doch wann habe ich eigentlich die Möglichkeit zu kündigen? Einen günstigeren Vertrag in Aussicht zu haben ist jedenfalls keiner. Wir erklären dir, was zu beachten ist und ob du deinen Vertrag möglicherweise sogar außerordentlich kündigen kannst.

Welche Laufzeit habe ich?

Zunächst solltest du in deinem Vertrag prüfen, welche Mindestlaufzeit und welche Kündigungsfrist du hast sowie, ob der Vertrag automatisch verlängert wird. In der Regel haben neue Mobilfunkverträge eine Laufzeit von 24 Monaten, welche sich nach Ablauf dieser Mindestvertragszeit um weitere zwölf Monate verlängern, wenn sie nicht spätesten drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Laufzeit und Kündigungsfrist können allerdings variieren, bei kürzeren Verträgen können auch Kündigungsfristen von 30 Tagen möglich sein. Solltest du deine Vertragsdokumente verloren haben, frag sicherheitshalber beim Kundenservice deines Providers direkt nach.

Muss ich einen Brief schicken?

Übrigens: Verbraucherverträge, die Online abgeschlossen worden sind, können seit dem 1. Oktober 2016 auch über das Internet gekündigt werden. Gemäß § 309 Nr. 13 BGB müssen die Mobilfunkbetreiber das akzeptieren, du solltest dennoch sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben sämtliche nötigen Informationen enthält. In der Regel kannst du deinen Wunsch also via E-Mail kommunizieren, manche Provider stellen zusätzlich Online-Kontaktformulare oder Chats zur Verfügung.

Das Kündigungsschreiben

Wichtig ist, der Vertrag muss auf jeden Fall und ausnahmslos schriftlich gekündigt werden. Hierfür ist lediglich ein formloses Schreiben nötig, jedoch sollte das Kündigungsschreiben jedenfalls deinen Namen, die Adresse, deine Telefonnummer, das Datum, mit dem du kündigst, hier kannst du auch mit „nächstmöglichem Zeitpunkt“ schreiben, sowie deine Unterschrift enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Betreiber deinen Vertragsrücktritt auch ablehnen.

Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Du fragst dich wahrscheinlich, was mit deiner Nummer geschieht, wenn du kündigst, schließlich haben deine Freunde, Familie und Arbeitskollegen deine Nummer, auch Banken, Behörden oder Kunden können dich mit dieser kontaktieren, muss du nun jedem deiner Kontakte deine neue Nummer schicken, was einen erheblichen Aufwand darstellt, oder kannst du deine Rufnummer ganz einfach mitnehmen?

Die Antwort ist: Ja, du kannst sie mitnehmen! Die Rufnummer gehört dir, nicht deinem Mobilfunkanbieter. Der Gesetzgeber hat das mit § 46 Telekommunikationsgesetz sogar vor einigen Jahren im Gesetz verankert. Wichtig ist hierfür, dass Name und Adresse im neuen Vertrag mit den jeweiligen Daten im alten übereinstimmen. Auch eine Pauschale für diesen Service kann der Provider verrechnen, oft wird diese allerdings vom neuen Anbieter erstattet.

Der Portierauftrag nimmt einige Tage in Anspruch, du solltest daher rechtzeitig vor Ablauf des Altvertrags einen neuen abschließen, wir empfehlen ca. 2 Wochen zuvor diesen Schritt zu gehen, um auf Nummer sicher zu gehen. Die Portierung ist nicht von der Laufzeit des alten Vertrags abhängig und kann jederzeit erfolgen

Wann kann ich meinen Vertrag außerordentlich beenden?

In manchen Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag, trotz Restlaufzeit, kündigen, der Vertrag wird in Folge sofort beendet. Theoretisch ist das immer dann der Fall, wenn das der Vertrag von deinem Provider nicht, oder nur unzureichend, erfüllt wird. Der Fall ist das etwa, wenn regelmäßig Störungen der Mobilfunkverbindung auftreten und die Anrufe daher abbrechen oder qualitativ schlecht sind. Auch bei unzureichender Internetverbindung kann der Vertrag möglicherweise als nicht erfüllt gelten. Sollte einer dieser Punkte zutreffen, musst du deinem Mobilfunkanbieter eine Frist setzen, um die Probleme zu beheben. Diese Frist beträgt im Regelfall 14 Tage. Sollte trotz dieser Fristsetzung nichts geschehen, kannst du deinen Vertrag außerordentlich beenden.

Weitere Gründe für ein Sonderkündigungsrecht könnten unter anderem sein:
• Häufige fehlerhafte Abrechnung der Entgelte.
• Der Provider hat den Anschluss unberechtigt gesperrt und damit den Vertrag verletzt.
• Der Mobilfunkbetreiber erhöht das monatliche Entgelt
• Der Mobilfunkanbieter nimmt einseitig, nicht ausschließlich begünstigende, Änderungen des Vertrags vor. Das wäre etwa bei der Einführung einer Servicegebühr oder einer Einschränkung des Tarifs der Fall.

Welche Alternativen habe ich?

Falls du zu wenig Datenvolumen hast oder deine Freieinheiten nicht ausreichen kannst du deinen Servicebetreiber kontaktieren und nach einem Tarifwechsel fragen, gerade kurz vor Ablauf des Vertrages sollte dies im Regelfall möglich sein. Achtung, teilweise verlangen hier die Mobilfunkanbieter eine Gebühr. Tipp von uns, erklär, wieso du dein Tarif wechseln willst und bring ins Gespräch, dass du auch ans kündigen denkst. In der Regel können diese Gebühren gestrichen werden.

Auch das Herauskaufen aus dem Vertrag durch eine Abschlusszahlung ist möglich, hier werden dir die zukünftigen, monatlichen Entgelte einmalig verrechnet. Diese Option bringt allerdings nicht wirklich einen Vorteil, in der Regel kostet es gleich viel fristgerecht zu kündigen und die Sim-Karte einfach nicht mehr zu nutzen.

Die dritte Möglichkeit wäre, den Vertrag an eine andere Person zu übertragen, ist dir jemand aus deinem Bekanntenkreis bekannt, der einen Mobilfunktarif benötigt, kannst er deinen übernehmen. Für dich hat es den Vorteil, dass du dir die Kündigung und eine eventuelle Restvertragslaufzeit sparst, während dein Bekannter wohl eine kürzere Vertragslaufzeit hat.

Was muss ich danach beachten

Stell auf jeden Fall sicher, dass der Mobilfunkanbieter die Kündigung erhalten hat, in der Regel erhältst du eine schriftliche Bestätigung, welche allerdings oft erst kurz vor Ende der Laufzeit verschickt wird. Alternativ kannst du ein paar Tage nachdem du die Kündigung verschickt hast einfach beim Kundenservice deines zukünftigen Ex-Providers nachfragen, die Kündigung wird hier ins System eingetragen und ist für die Servicemitarbeiter ersichtlich