Lass uns deinen Bausparvertrag Vertrag kündigen
Den richtigen Zeitpunkt zum Bausparvertrag kündigen finden
Wenn der Job relativ gesichert ist, wird auch der Ruf nach einer eigenen Immobilie lauter. Im Prinzip ist alles vorhanden, das einzige, was fehlt, ist „Geld“ zur Finanzierung der Immobilie. Du hattest Dich für einen Bausparvertrag entschieden? Es gab einmal Zeiten, da war der Bausparvertrag eine gute Wahl. Da das jetzt nicht mehr der Fall ist, hast Du Dich nach besseren Alternativ-Darlehen umgesehen und möchtest nun Deinen Bausparvertrag kündigen, was normalerweise problemlos erfolgen kann.
Kündigungsgründe
Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, der weiß, warum er diese Form der Sparanlage gewählt hat und möchte diesen auch befriedigen, bis er zuteilungsreif für die Auszahlung des Darlehens ist. Dennoch kann es einmal passieren, dass eine Kündigung des Bausparvertrages unumgänglich ist.
Dafür gibt es zwei wichtige Gründe:
1. Du hast eine günstigere Finanzierung für Deine zukünftige Immobilie gefunden.
Manchmal trifft es die Richtigen! Warum sollst auch Du nicht einmal im Lotto gewonnen oder das Glückslos bei der Lotterie gezogen haben? Wenn dem so ist, bist Du auf den Bausparvertrag nicht mehr angewiesen. Häufiger ist hier schon eine Erbschaft im Spiel, in Form von Geld oder Immobilien. Dann solltest Du Deinen Bausparvertrag so schnell wie möglich kündigen, was Du jederzeit tun kannst.
2. Deine Vorhaben in puncto Haus haben sich geändert.
Vielleicht ist Deine Ehe zwischenzeitlich zerbrochen und alleine möchtest Du kein Haus mehr haben, oder Du hast einen neuen Job im Ausland gefunden und legst Deine Hauspläne dafür erst einmal auf Eis. Derartige Umstände können ein Grund sein, den Bausparvertrag zu kündigen.
Wie kündige ich jetzt am besten meinen Bausparvertrag?
Die Kündigung als solche bereitet kaum Probleme, wichtig ist, dass Du weißt, welche Folgen mit der Kündigung eventuell verbunden sind.
In der ersten Phase der Ansparung kündigen
In der ersten Sparphase kannst Du Deinen Bausparvertrag ohne weiteres kündigen. Liegt hier eine ordentliche Kündigung vor, tritt die Kündigungsfrist in Kraft, welche sich je nach Bausparkasse in einem Rahmen von drei bis sechs Monaten bewegt (nachzulesen in den allgemeinen Bausparbedingungen ABB).
Wenn es wichtige Gründe für die Auflösung Deines Bausparvertrages gibt und Du diesen vorzeitig auflösen möchtest, besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Auflösung, allerdings fällt in diesem Fall eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“, welche Du im Nachhinein an die Bausparkasse überweisen musst,
Dieser Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung errechnet sich aus dem bislang bestehenden Guthaben. Möchtest Du eine frühere Auszahlung als die ordentliche Kündigung es vorsieht, wird für jeden Monat der früheren Auszahlung im Schnitt ein Prozent Deines Guthabens fällig. Ist die bislang angesparte Summe noch gering, kannst Du die 1 Prozent sicherlich verschmerzen. Bist Du jedoch schon zu Beginn mit einem höheren Betrag eingestiegen, kann es schmerzlich teur werden.
Nicht weiter sagen! Was die Berechnung des Abschlages prozentual anbelangt, haben die Bausparkassen einen recht großen Spielraum. Daher solltest Du vor der Vertragskündigung in Deinen Unterlagen nachsehen, wie hoch sie Dich trifft. Ein Sprichwort sagt: „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“.
Beträgt Dein Guthaben zum Zeitpunkt der Kündigung 20.000 Euro und Du möchtest aber drei Monate vor der regulären Kündigung aus dem Vertrag aussteigen, musst Du 200 Euro für jeden Monat, in diesem Fall also 600 Euro zahlen. Ein Betrag der sich auch wunderbar zum Urlaubsgeld rechnet!
Folgende Nachteile ergeben sich aus dieser frühen Kündigung:
- Auf das Darlehen hast Du keinen Anspruch mehr.
- Dir entgehen Bonuszahlungen die Du später in der Phase der Ansparung erhalten hättest.
- Mit der Kündigung fallen auch zusätzliche staatliche Leistungen in Form einer Wohnungsbauprämie weg, welche Du mit dem Bausparvertrag Anspruch nehmen kannst.
Wie gestaltet sich eine ordentliche Kündigung?
Möchtest Du Deinen Bausparvertrag zum bestmöglichen Zeitpunkt kündigen, reicht ein einfaches Schriftstück an die Bausparkasse, mit folgenden Daten:
- Adresse
- Name
- Datum des Vertragsabschlusses
- Kontaktdaten
- Vertragsnummer
- Datum der Kündigung (errechnet sich aus der Kündigungsfrist)
In dem formlosen Anschreiben bittest Du um eine Kündigung Deines Bausparvertrages, zugleich widerrufst Du auch die Einzugsermächtigung für den Vertrag. Eigene Kontonummer nicht vergessen, damit die Bausparkasse das angesparte Guthaben zurückzahlen kann.
Wie funktioniert es mit der außerordentlichen Kündigung?
Auch hier bittest Du in einem formlosen Schreiben um die Kündigung. Der Unterschied zur normalen Kündigung ist nur, dass Du hier vorzeitig kündigen möchtest. In diesem Fall liegt es an Dir, den Zeitpunkt der Kündigung festzulegen. Hier musst Du allerdings den Grund für die außerordentliche Kündigung Deines Bausparvertrages angeben. Gründe dafür sind:
- Erwerbslosigkeit
- Arbeitslosigkeit
- Invalidität
- Tod
So gesehen sollte man es sich den Bausparvertrag kündigen immer zweimal überlegen, zumindest, wenn es nicht Not tut.
Wie können wir Dich unterstützen?
Du willst kündigen, und dabei so wenig Aufwand wie möglich haben? Dann ist unser Service genau richtig für Dich! Du gibst einfach die Vertragsdaten ein, versendest das Kündigungsschreiben und parallel geht dieses gleich an den Anbieter. Sofern Du innerhalb der Kündigungsfrist handelst, kannst Du über den Erfolg auf jeden Fall sicher sein. Probiere es doch einfach einmal aus und spare Dir Zeit, Mühe und Aufwand!